Hallo zusammen,
wie einige von Euch sicher schon mitbekommen haben, ist seit einigen Tagen die Petition zum Erhalt homöopathischer und naturheilkundlicher Arzneimittel für Tiere online, die die Tierheilpraktikerverbände an den Deutschen Bundestag gerichtet haben:
https://epetitionen.bundestag.de/content...tion_61871.html
Für alle, die das Thema bisher nicht verfolgt haben: die EU versucht gerade, die Anwendung homöopathischer, aber auch anderer naturheilkundlicher Medikamente am Tier erheblich einzuschränken. Hintergrund dieses Entwurfes ist der Versuch der EU, die übermäßige Verabreichung von Antibiotika an Tieren einzudämmen. Leider schießt die EU dabei, was homöopathische Arzneimittel angeht, weit über das Ziel hinaus. Neben den Homöopathika sind auch Arzneipflanzen, Phytotherapeutika, Blutegel, Organpräparate und weitere Mittel der Naturheilkunde betroffen.
Kurz gefasst und sehr vereinfacht stellt sich das so dar: die Anwendung soll nur noch zulässig sein, wenn ein Medikament für die spezifische Tierart registriert ist. Praktisch sähe das dann so aus, dass alle homöopathischen Einzelmittel, die wir heute am Tier verwenden, noch einmal spezifisch und potenzweise für Tiere registiert werden müssten.
z.B. "Belladonna C 30 für Hund, Katze, Pferd, Rind, Ziege, Schaf, Meerschweinchen, Kaninchen", "Belladonna C 200 für Tierart xyz" usw.
Kein Hersteller von Homöopathika wird die Kosten aufbringen, seine registrierten Homöopathika noch einmal durch ein Registrierungsverfahren für Tiere zu bringen! Für Tiere stehen derzeit nur wenige Homöopathika zur Verfügung, die als Einzelmittel zugelassen sind, und dann auch meist nicht in Form von Globuli, sondern als Injektionspräparate.
Wenn der Entwurf umgesetzt wird, werden nur noch Tierärzte Homöopathika verordnen dürfen und das auch nur unter eingeschränkten Bedingungen (sog. Umwidmung).
Es ist nicht zutreffend, dass dieser Entwurf nur für Nutztiere gilt (schlimm genug). Er würde auch die Behandlung von Hund, Katze, Meerschwein etc. erfassen und auch die Verabreichung von Medikamenten durch den Tierhalter.
Die Kooperation deutscher Tierheilpraktikerverbände hat gemeinsam mit dem Verband "Artgerechte TierGesundheit e. V." (ATG) eine Online-Petition erarbeitet, in der sie die Bundesregierung auffordern, dem Entwurf in seiner jetzigen Fassung nicht zuzustimmen. Die ATG hat diese Petition am Anfang November 2015 beim Petitionsausschuss des deutschen Bundestages eingereicht. Diese ist seit 27.01.2016 freigeschaltet.
Wir brauchen 50.000 online-Unterschriften bis zum 24. Februar 2016, um eine Anhörung erwirken zu können.
Daher habe ich die dringende Bitte, die Tierhomöopathie zu unterstützen, indem Ihr die Petition mitzeichnet und diesen Aufruf an geeignete Personen weiterverbreiten.Für die Mitzeichnung ist eine Registrierung bei epetitionen.bundestag.de erforderlich.
Für weiter Informationen:
http://kooperation-thp.de/Verband-Kthp/A...ierarzneimittel
Herzliche Grüße
Kristin